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BGH, 03.04.2003 - IX ZR 235/00 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Bürgschaften erwachsener Kinder; Finanzielle Abhängigkeit von den Eltern; Nichtigkeit der Bürgschaft nach § 138 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beteiligung der Eltern an Entscheidung über die Darlehensaufnahme; Finanzielle ...
- Judicialis
BGB § 138 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1 § 765
Wirksamkeit von Bürgschaften erwachsener, finanziell von den Eltern anhängiger Kinder - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 235/00
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zu Bürgschaften erwachsener, finanziell noch von ihren Eltern abhängiger Kinder (BGHZ 125, 206;… BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 227/93, WM 1994, 680; v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 333/95, WM 1996, 2194; Beschl. v. 17. April 1997 - IX ZR 135/96, NJW-RR 1997, 1199) sind die Bürgschaften der Beklagten als gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig anzusehen, weil diese an der Entscheidung über die Darlehensaufnahme nicht beteiligt waren, das damit verbundene Risiko im Hinblick auf die finanzielle Situation der Eltern besonders hoch war, es sich wirtschaftlich um eine bloße Umschuldung handelte, an der die Beklagten kein eigenes unmittelbares wirtschaftliches Interesse hatten, und sie damit rechnen mußten, bei Eintritt des Bürgschaftsfalls auf unabsehbare Zeit wirtschaftlich unverhältnismäßig hoch belastet zu sein. - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93
Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 235/00
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zu Bürgschaften erwachsener, finanziell noch von ihren Eltern abhängiger Kinder (BGHZ 125, 206; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 227/93, WM 1994, 680; v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 333/95, WM 1996, 2194; Beschl. v. 17. April 1997 - IX ZR 135/96, NJW-RR 1997, 1199) sind die Bürgschaften der Beklagten als gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig anzusehen, weil diese an der Entscheidung über die Darlehensaufnahme nicht beteiligt waren, das damit verbundene Risiko im Hinblick auf die finanzielle Situation der Eltern besonders hoch war, es sich wirtschaftlich um eine bloße Umschuldung handelte, an der die Beklagten kein eigenes unmittelbares wirtschaftliches Interesse hatten, und sie damit rechnen mußten, bei Eintritt des Bürgschaftsfalls auf unabsehbare Zeit wirtschaftlich unverhältnismäßig hoch belastet zu sein. - BGH, 10.10.1996 - IX ZR 333/95
Veranlassung der erwachsenen Kinder zur Übernahme einer Bürgschaft durch die …
Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 235/00
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zu Bürgschaften erwachsener, finanziell noch von ihren Eltern abhängiger Kinder (BGHZ 125, 206;… BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 227/93, WM 1994, 680; v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 333/95, WM 1996, 2194; Beschl. v. 17. April 1997 - IX ZR 135/96, NJW-RR 1997, 1199) sind die Bürgschaften der Beklagten als gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig anzusehen, weil diese an der Entscheidung über die Darlehensaufnahme nicht beteiligt waren, das damit verbundene Risiko im Hinblick auf die finanzielle Situation der Eltern besonders hoch war, es sich wirtschaftlich um eine bloße Umschuldung handelte, an der die Beklagten kein eigenes unmittelbares wirtschaftliches Interesse hatten, und sie damit rechnen mußten, bei Eintritt des Bürgschaftsfalls auf unabsehbare Zeit wirtschaftlich unverhältnismäßig hoch belastet zu sein. - BGH, 17.04.1997 - IX ZR 135/96
Voraussetzungen für die Nichtigkeit von Bürgschaften erwachsener Kinder für ihre …
Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 235/00
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zu Bürgschaften erwachsener, finanziell noch von ihren Eltern abhängiger Kinder (BGHZ 125, 206;… BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 227/93, WM 1994, 680; v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 333/95, WM 1996, 2194; Beschl. v. 17. April 1997 - IX ZR 135/96, NJW-RR 1997, 1199) sind die Bürgschaften der Beklagten als gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig anzusehen, weil diese an der Entscheidung über die Darlehensaufnahme nicht beteiligt waren, das damit verbundene Risiko im Hinblick auf die finanzielle Situation der Eltern besonders hoch war, es sich wirtschaftlich um eine bloße Umschuldung handelte, an der die Beklagten kein eigenes unmittelbares wirtschaftliches Interesse hatten, und sie damit rechnen mußten, bei Eintritt des Bürgschaftsfalls auf unabsehbare Zeit wirtschaftlich unverhältnismäßig hoch belastet zu sein.